... , Cic.: calumniam iurare (v. Ankläger), schwören, daß man nicht aus Schikane (trügerisch) klagt, den Eid für die Gefährde leisten, absol., ... ... dah. meton., die Verurteilung u. Strafe wegen Schikane (trügerischer Anklage), calumniam privato iudicio non effugere, Cic.: ferre calumniam, für einen Schikaneur (trügerischen Ankläger) erklärt werden, ...
... . unten no. II, B aus Ov. ex Pont. 4, 6, 21). – iur. conceptis ... ... die Gefährde ablegen, d.i. daß man nicht in böslicher Absicht (aus Schikane) klage, Cael. in Cic. ep. 8, 8, 3 ...